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INFORMATION

ALLGEMEIN

Für die Abgabe physiotherapeutischer Leistungen bei Schreibproblemen bzw. Schreibstörungen (z.B. Schreibkrampf) wird auf Basis eines Behandlungsvertrages ein Honorar in einem Kostenrahmen zwischen 50€ (Beratung, ca. 20-30min) und etwa 75€ (Training, ca. 40min), je nach Leistungsart und zeitlichem Umfang vereinbart. Sollten Sie Interesse an einer online-Beratung bzw. eines Trainings haben, dann kommen Sie bzgl. Fragen über Honorar und Ablauf gerne auf mich zu.

 

Bitte beachten Sie, dass unabhängig vom Erstattungsverhalten der privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen die Rechnung in voller Höhe erstattet werden muss. Gerne kann ich Ihnen bei Bedarf den Honorarvertrag mit einer detaillierten Aufschlüsselung der Kosten zusenden. Bitte schreiben Sie mir hierzu eine Email.

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Ich bitte Sie vereinbarte Termine spätestens 24 Stunden vor Behandlungsbeginn abzusagen. Wird der Termin nicht rechtzeitig abgesagt, muss die ausgefallene Behandlungseinheit in Rechnung gestellt werden.

Bleistift und Notizblock

Möchten Sie einen Termin vereinbaren, schreiben Sie mir bitte über das Kontaktformular oder per Email eine Nachricht. Ich setze mich dann mit Ihnen in Verbindung. Für eine Behandlung ist eine Verordnung nicht zwingend erforderlich. Es ist möglich, ohne eine Verordnung (Rezept) einen Termin zu vereinbaren. Sie können aber auch mit einer Privatverordnung (Rezept) Ihres Arztes für Physiotherapie in die Praxis kommen.

MIT PRIVATVERORDNUNG

Privatverordnung können zusammen mit der Rechnung bei Ihrer privaten Krankenversicherung/Beihilfe eingereicht werden. Fragen Sie bitte bei Ihrer privaten Krankenversicherung nach, ob Videobehandlungen bzw. telemedizinisch erbrachte Leistungen erstattet werden. Allgemein ist die therapeutische Behandlung anders wie bei Ärzten nicht durch eine rechtlich bindende Gebührenordnung für Therapeuten geregelt. Das Honorar lehnt sich an die Abrechnungspositionen aus der GebühTh (Gebührenübersicht für Therapeuten) an.

Mit Verordnung

OHNE VERORDNUNG

Durch meine Zusatzqualifikation „Heilpraktikerin für Physiotherapie“ ist es mir möglich im Kompetenzbereich der Physiotherapie eine Diagnose zu stellen und Sie danach ohne eine Verordnung des Arztes direkt zu behandeln.

Die auf die Physiotherapie spezialisierte Heilpraktiker-Zulassung baut auf die profunden Kenntnisse auf, die in der Physiotherapie-Ausbildung und im Studium erworben werden. Normalerweise sind Physiotherapeuten weisungsgebunden und dürfen nur nach ärztlicher Diagnosestellung und Verordnung therapieren.

Durch die Zulassung als Heilpraktiker für Physiotherapie erwirbt der Physiotherapeut vor allem erst- und differenzialdiagnostische sowie berufsrechtliche Kenntnisse. Physiotherapeuten ist es so möglich, selbst eine Diagnose (innerhalb des Kompetenzbereiches der Physiotherapie) zu stellen und ohne ärztliche Verordnung zu behandeln. D.h. eine Diagnostik und Therapie sind somit ohne Umwege zum Arzt möglich.

 

Das Honorar orientiert richtet sich dann an der GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker). Die Rechnung kann bei Zusatzverträgen über die Erstattung von Heilpraktikerkosten bei der privaten Krankenversicherung/Beihilfe eingereicht werden. Alternativ ist natürlich die Diagnostik & Behandlung auch als Selbstzahler möglich.  

Ohne Verordnung
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